Zum 30. März 2017 gilt in Deutschland eine neue Regelung speziell für die Transponder Mandatory Zones (TMZ), die u.a. auch als Ersatz für die inzwischen abgelöste nationale Sonderlösung "Luftraum F" um Flugplätzen mit gemischter VFR-/IFR-Nutzung eingerichtet worden waren.
Neben der in TMZ bisher schon obligatorischen Nutzung des Transponders für VFR-Flüge sollen nun ab dem 30.03.2017 auch eine Hörbereitschaft zum zuständigen Lotsen hergestellt und - abweichend vom generellen VFR-Squawk Code 7000 - jeweils ein spezieller Transponder Code pro TMZ eingestellt werden. Die jeweilige Frequenz (entspricht grundsätzlich der zuständigen RADAR-Frequenz) und der Squawk-Code sind auf den ICAO-Karten 2017 aufgedruckt.
Im Gegensatz zur Radio Mandatory Zone (RMZ), bei der vor Einflug in den Luftraum eine aktive Meldung vorgeschrieben wird, ist bei der TMZ mit Hörbereitschaft keine aktive Funkkontaktaufnahme seitens der Piloten erforderlich. Es gilt hier aber die dringende Empfehlung, die für die jeweilige TMZ auf der ICAO-Karte veröffentlichte Frequenz bei Einflug in die TMZ einzustellen und abzuhören. Sofern der Pilot sich zuvor auf der FIS Frequenz angemeldet hatte muss FIS natürlich vor dem Wechsel der Frequenz entsprechend informiert werden (falls nicht ein zweites unabhängiges Funkgerät zum Monitoring der TMZ-Frequenz verwendet wird).
Mit Schaltung des speziellen Squawks signalisiert der VFR-Pilot dem Lotsen, dass er sich auf der entsprechenden Frequenz in Hörbereitschaft befindet und gezielt angesprochen werden kann. Die Kontaktaufnahme geht dabei vom Lotsen aus. Der Funkverkehr kann in deutscher Sprache durchgeführt werden. Nach Verlassen der TMZ und der zugehörigen Funkfrequenz ist der Transponder unaufgefordert wieder auf Code 7000 zurückzuschalten.
Durch diese Hörbereitschaft erhält der Lotse also zukünftig neue Möglichkeiten:
Mit dieser Empfehlung soll der Schutz der IFR-An/Abflüge in den TMZ (Luftraum Klasse E) gegenüber VFR-Flügen erhöht werden. Die Flugsicherung erhielt bisher durch die allgemein geforderte Transponderschaltung zwar Informationen über die in der TMZ befindlichen VFR-Luftfahrzeuge, eine Kontaktaufnahme zu einem einzelnen VFR-Flug im Fall eines möglichen Konfliktes mit einem IFR-Flug war aber bisher nicht möglich. Um das abzustellen, wurde das Konzept TMZ mit Hörbereitschaft entwickelt.
Die TMZ mit Hörbereitschaft gibt es ab 30. März 2017. Sie betrifft alle TMZ in Deutschland, Stand März 2017 sind dies: Dortmund, Friedrichshafen, Hahn, Hamburg (Anbindung an FL 100), Hannover (Anbindung an FL 100), Luxemburg, Memmingen, Münster-Osnabrück, Niederrhein, Nürnberg (Anbindung an FL 100), Paderborn und Saarbrücken.