Auf Flugplätzen ist an einer bestimmten Stelle - meist neben der Piste - eine Fläche vorgesehen, auf der Bodensignale für den Flugbetrieb ausgelegt werden. Dort kann sich ein Pilot über den aktuellen Zustand des Platzes informieren, falls er z.B. Landeinformationen nicht über Funk eingeholen konnte. Dazu sollte er den Flugplatz deutlich (d.h. mind. 1000 ft) oberhalb der Platzrundenhöhe überfliegen und Ausschau nach den folgenden Bodensignalen halten. Anmerkung: Es werden nur die für den jeweiligen Platz zu der gegebenen Zeit relevanten Zeichen ausgelegt.
Signal | Bedeutung |
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Landeverbot für längere Zeit | |
Bei Landeanflug und bei der Landung ist wegen des schlechten Zustands des Rollfeldes oder aus anderen Gründe besondere Vorsicht geboten. | |
Zum Starten, Landen und Rollen dürfen nur Start- und Landebahnen und Rollbahnen benutzt werden. | |
Zum Starten und Landen dürfen nur Start- und Landebahnen benutzt werden; Rollbewegungen sind nicht auf Start- und Landebahnen oder Rollbahnen beschränkt. | |
Rollfeld nicht nutzbar | |
Starts und Landungen sind parallel zum Längsbalken des Lande-T in Richtung auf den Querbalken durchzuführen. | |
Starts und Landungen sind in die Richtung auszuführen, in die die spitze Seite des Tetraeders zeigt. | |
Angabe der Startrichtung abgerundet auf die nächsten 10 Grad der mißweisenden Kompaßrose. | |
Nach dem Start und vor der Landung sind Richtungsänderungen nur nach rechts erlaubt (Rechtsplatzrunde) | |
Getrennte Platzrunde für motorgetriebene Luftfahrtzeuge und Segelflugzeuge. Nach dem Start und vor der Landung sind Richtungsänderungen für Motorflugzeuge nur in Pfeilrichtung, für Segelflugzeuge nur entgegengesetzt erlaubt. | |
Flugsicherungsmeldungen sind an der so bezeichneten Stelle abzugeben. | |
Am Flugplatz wird Segelflugbetrieb durchgeführt. |