Was genau sind denn Sport- und Reiseflugzeuge? In der Presse taucht der Ausdruck Sportflugzeug meist auf, wenn über Unfälle berichtet wird. Der Ausdruck hat dann einen negativen Beigeschmack im Sinne mangelnder Professionalität der sogenannten "Hobbypiloten". Richtig ist zwar, daß die meisten Unfälle auf das berüchtigte "menschliche Versagen" zurückgführt werden können - das gilt aber gleichermaßen für professionelle wie auch für private Piloten (und darüber hinaus für fast alle Bereiche menschlichen Zusammenlebens...). In der Diskussion wird aber meist völlig übersehen, daß die sogenannte Allgemeine Luftfahrt (engl.: general aviation), zumeist mit Leichtflugzeugen (bis zu 2t Höchstabfluggewicht [MTOW]), in Ergänzung zur Verkehrsluftfahrt einen erheblichen Teil der gesamten Flugbewegungen des privaten und geschäftlichen Sektors ausmacht.
Zur Allgemeinen Luftfahrt zählen somit alle Bereiche der Luftfahrt, die nicht der militärischen Luftfahrt oder dem Linienluftverkehr zuzuordnen sind. Dies sind z.B. der private und berufliche Reiseverkehr, Ausbildungsflüge, Sprüh-, Foto- und Kranflüge, Rundflüge ("Sight Seeing"), Einsätze der Polizei und des Bundesgrenzschutzes, Luftrettungseinsätze und viele Luftsportarten vom Segel- bis zum Kunstflug.
Genauso vielfältig wie die Anwendungen sind die eingesetzten Luftfahrzeuge: Ein- und mehrmotorige Reiseflugzeuge mit Propeller- oder Jetantrieb, Hubschrauber, Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber, Segelflugzeuge und Kunstflugmaschinen.
Moderne Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt sind sehr umweltfreundlich: mit Dieseltriebwerken und Flugzeugzellen aus Verbundstoffen verbraucht z.B. ein modernes 4-sitziges Reiseflugzeug weniger als 2,4 Liter pro Passagier und 100 km, etwa 20% weniger als ein Airbus A380, und das bei Reisegeschwindigkeiten von ca. 250 km/h! Zudem sind sie auch sehr leise, Flugplätze der Allgemeinen Luftfahrt bleiben deutlich unter allen Lärmgrenzwerten von Großflughäfen sowie des gesamten Straßen- und Schienenverkehrs.
Zur Allgemeinen Luftfahrt gehören in Deutschland über 20.000 Luftfahrzeuge (zum Vergleich: zum Linienluftverkehr etwa 700). In Deutschland stehen der Allgemeinen Luftfahrt über 500 Flugplätze offen, der Linienluftverkehr bedient hingegen nur ca. 40 Flughäfen.
die hier relevanten ein- und zwei-motorigen Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt werden in Deutschland in die folgenden Klassen eingeteilt und dadurch bereits im zugeteilten Kennzeichen ("Registrierung") unterschieden:
Klasse | Beschreibung | MTOW |
---|---|---|
E | einmotorige Flugzeuge | bis 2 t |
F | einmotorige Flugzeuge | 2 - 5,7 t |
G | zweimotorige Flugzeuge | bis 2 t |
I | zweimotorige Flugzeuge | 2 - 5,7 t |
K | Motorsegler | n/a |
M | Ultraleichtflugzeuge | bis 475 kg / 600 kg |
(MTOW = maximum take-off weight, d.h. maximal zulässiges Abfluggewicht)
Das Kennzeichen für diese Flugzeuge setzt sich zusammen aus dem Kennbuchstaben für die Nationalität ("D"), einem Bindestrich, dem jeweiligen Kennbuchstaben für die Flugzeugklasse und weiteren drei Buchstaben.
Beispiel: D-EULE ist ein einmotoriges Flugzeug mit MTOW <= 2t