Die PPL-A Lizenz berechtigt zunächst mal nur zum Fliegen "tagsüber". Die genauen Zeiten sind natürlich von der Jahreszeit abhängig, aber auch von den jeweiligen Regelungen der einzelnen Länder.
In Deutschland war die "Nacht" bis zur Einführung der SERA (Standardised European Rules of the Air) 2012 definiert als die Zeit zwischen "30 Minuten vor Sonnen-Aufgang" und "30 Minuten nach Sonnen-Untergang", aber seitdem gilt eine etwas komplizierte Regelung: "Nacht" ist nun die Zeit vom Ende der bürgerlichen Abenddämmerung bis zum Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (diese Zeitpunkte sind jeweils erreicht, wenn die Sonnenscheibe 6° unter dem Horizonz steht).
Während das im Sommer normalerweise völlig unproblematisch ist und auch längere Tagesausflüge ermöglicht, so stellt diese Regelung speziell im Winter doch eine erhebliche Einschränkung dar: z.B. Anfang November wäre ein Sichtflug nach PPL-A maximal zwischen ca. 7:00 und 17:30 lokaler Zeit möglich. Gut, ich würde sonntags nur ungern schon morgens um 7:00 losfliegen, aber es wäre doch schon angenehm eine Städte-Tagestour (z.B. nach Dresden) nicht schon um 15:00 abbrechen zu müssen, damit eine Landung in Dortmund bis 17:30 sichergestellt ist.
Dieses Problem lässt sich lösen: eine Nachtflug-Berechtigung verschafft (zumindest in Deutschland) die Möglichkeit für Sichtflüge in der Nacht. Es müssen dabei aber - wie am Tage - Wetter-Bedingungen herrschen, die einen Flug nach Sicht ermöglichen. Dennoch kommt den Instrumenten eine wesentlich höhere Bedeutung zu; jeder Streckenflug muss mittels Flugplan angemeldet werden und wird von der Flugsicherung überwacht (eine explizite Freigabe ist nach der SERA Einführung nicht mehr erforderlich).
Die Ausbildung umfasst wiederum einen theoretischen und einen praktischen Teil:
Die theoretische Ausbildung enthält:
Die praktische Ausbildung enthält:
Eine Prüfung nach Abschluss der Ausbildung ist nicht vorgesehen (weder für die Theorie noch die Praxis), es liegt aber im Ermessen des durchführenden Ausbildungsbetriebs (ATO) festzustellen, ob die Ausbildungsziele erreicht wurden. Im Regelfall wird das wohl so sein - dann wird die Lizenz noch um den Eintrag für die Nachtflugberechtigung ergänzt, und anschließend darf man dann auch nachts fliegen!