Grundsätzlich haben alle IATA-Mitgliedsstaaten Freizügigkeit vereinbart für Flüge zwischen ihren Ländern, d.h. es besteht keine Pflicht mehr vor Start oder Landung Genehmigungen einzuholen. Das heißt aber nicht, daß nicht andere oder speziellere Vorschriften beachtet werden müssen. Dies gilt insbesondere nach den Terror-Anschlägen des Jahres 2001, die viele Staaten zum Anlaß genommen haben ihre Ein- und Ausreise-Vorschriften z.T. drastisch zu verschärfen!
Zwar ist für das Flugzeug keine Genehmigung erforderlich (solange es nur auf Transits benutzt wird, d.h. nicht im Ausland verbleiben soll!), für die Crew und die Passagiere gelten hingegen weiterhin die üblichen Prozeduren. Inbesondere ist der PIC ("pilot in command") verantwortlich dafür, daß er selbst und alle anderen an Bord alle erforderlichen (und gültigen) Ausweis-Papiere und ggf. auch Visa mitführen, die für das Ziel-Land benötigt werden. Im Falle ungeplanter Not- und Sicherheitslandungen in sonstigen Staaten, die zwischen Start und geplantem Ziel überflogen werden sollen, gelten z.T. abweichende Regelungen, aber es schadet sicherlich nichts sich vorab auch über die dort geltenden Regeln zu informieren! Wird während eines längeren Flugs ein Zwischenstop zum Nachtanken eingeplant (d.h. ohne Einreise in diesem Land), so sind dafür natürlich neben einem gültigen Reisepaß für alle Personen an Bord keine weiteren Papiere erforderlich.
Vorsicht bei Tieren an Bord: viele Länder haben sehr restriktive Vorschriften für die "Einfuhr" von Tieren, die z.T. auch abweichen können von den Verfahren, die für "PKW-Touristen" gelten. Daher unbedingt vor dem Flug erkundigen und Ansprechpartner (inkl. Tel.Nr.) vor Ort besorgen, die nach Ankunft am Ziel bei evtl. Schwierigkeiten weiterhelfen können!
Aus der deutschen AIP-VFR ergibt sich, daß für jeden VFR Flug (d.h. für jeden einzelnen Flugabschnitt) vorab ein Flugplan aufzugeben ist, wenn
Weiterhin heißt es dort sinngemäß: ''diese Flugplan-Pflicht gilt nicht für Flüge von/zu/über Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, es sei denn, daß deren lokale Vorschriften einen Flugplan doch erfordern''. Damit kann man in der Praxis recht wenig anfangen, außer man macht sich für jedes betreffende Land vorab sachkundig. Nun trifft es sich ja ganz gut, daß man als Pilot vor dem Flug in ein anderes Land sowieso die jeweilige AIP lesen muß, damit man mit den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und Vorschriften vertraut ist... Resumee: bei Flügen vom/in's Ausland grundsätzlich einen Flugplan aufgeben! (die einzigen wirklich sinnvollen Ausnahmen sind ebenfalls in der deutschen AIP-VFR aufgelistet: "lokale" Flüge von Aachen oder Flensburg zu den jeweiligen unmittelbar benachbarten Auslands-Flugplätzen)
Grundsätzlich ist die Bundespolizei verantwortlich für die Kontrolle der Personen, die die deutschen Grenzen überqueren. Zwischen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind (und die darin festgelegten Verfahren auch in Kraft gesetzt haben!) werden im Normalfall aber keine Personenkontrollen bei Ein- oder Ausreise mehr vorgenommen. Auch gelten vereinfachte Regeln für die erforderlichen Dokumente: so braucht man als Deutscher beispielsweise kein Visum und keinen Reisepaß mehr, der Personalausweis genügt.
Für Flüge von/in's Ausland kann eine Zoll-Abwicklung erforderlich sein. Dies hängt davon ab in welchen Staaten der Start- und Ziel-Flugplatz liegt, und welche/wieviele Waren mitgeführt werden. Grundsätzliche Regel: es ist stets eine Zoll-Abwicklung erforderlich, außer wenn
Welche Länder EU-Mitglied sind bzw. dem Schengener Abkommen beigetreten sind und die Verfahren in Kraft gesetzt haben ergibt sich aus folgender Tabelle:
Land | EU Mitglied? | Euro Währung? | Wegfall der Grenzkontrollen seit | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
Andorra | Nein | Nein | 26.03.1995 | es bestanden bereits zuvor keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern mehr (Spanien und Frankreich) |
Belgien | Ja | Ja | 26.03.1995 | |
Bulgarien | Ja | Nein | - | Wegfall der Grenzkontrollen noch unbekannt |
Dänemark | Ja | Nein | 25.03.2001 | Auch Grönland und die Färöer wurden als Teil der Nordischen Passunion Mitglieder des Schengener Abkommens |
Deutschland | Ja | Ja | 26.03.1995 | Bei der Fußball-WM 2006 wurde das Schengener Abkommen wegen Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt |
Estland | Ja | Ja | 21.12.2007 | Grenzkontrollen weggefallen gemäß dem "Einer-für-Alle"-Prinzip |
Finnland | Ja | Ja | 25.03.2001 | |
Frankreich | Ja | Ja | 26.03.1995 | |
Griechenland | Ja | Ja | 26.03.2000 | formale Inkraftsetzung schon 1997, wegen Sicherheitsbedenken anderer EU-Länder faktische Umsetzung erst 2000 |
Irland | Ja | Ja | - | eingeschränkte Teilnahme, nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Passkontrollen |
Island | Nein | Nein | 25.03.2001 | kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens |
Italien | Ja | Ja | 26.10.1997 | |
Lettland | Ja | Nein | 21.12.2007 | Grenzkontrollen weggefallen gemäß dem "Einer-für-Alle"-Prinzip |
Liechtenstein | Nein | Nein | 12.12.2008 | keine explizite Unterzeichnung, da Liechtenstein mit der Schweiz eine Währungs- und Zollunion bildet und auch die schweizerische Grenzwacht für die Personenkontrollen an den Zollämtern zu Österreich in Liechtenstein zuständig ist (es bestehen keine Grenzkontrollen zum Nachbarland Schweiz), daher Wegfall der Grenzkontrollen zusammen mit dem Beitritt der Schweiz. |
Litauen | Ja | Nein | 21.12.2007 | Grenzkontrollen weggefallen gemäß dem "Einer-für-Alle"-Prinzip |
Luxemburg | Ja | Ja | 26.03.1995 | |
Malta | Ja | Ja | 21.12.2007 | Grenzkontrollen weggefallen gemäß dem "Einer-für-Alle"-Prinzip |
Monaco | Nein | (Ja) | 26.03.1995 | es bestanden bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Frankreich mehr |
Niederlande | Ja | Ja | 26.03.1995 | |
Norwegen | Nein | Nein | 25.03.2001 | kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens |
Österreich | Ja | Ja | 01.12.1997 | |
Polen | Ja | Nein | 21.12.2007 | Grenzkontrollen weggefallen gemäß dem "Einer-für-Alle"-Prinzip |
Portugal | Ja | Ja | 26.03.1995 | bei der Fußball-EM 2004 wurde das Schengener Abkommen wegen Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt |
Rumänien | Ja | Nein | - | Wegfall der Grenzkontrollen noch unbekannt |
San Marino | Nein | (Ja) | 26.10.1997 | es bestanden bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien mehr |
Schweden | Ja | Nein | 25.03.2001 | |
Schweiz | Nein | Nein | 12.12.2008 | Die Abschaffung der Personenkontrollen an den Luftgrenzen erfolgte zum 29. März 2009 – die Warenkontrolle bleibt bestehen |
Slowakei | Ja | Ja | 21.12.2007 | Grenzkontrollen weggefallen gemäß dem "Einer-für-Alle"-Prinzip |
Slowenien | Ja | Ja | 21.12.2007 | Grenzkontrollen weggefallen gemäß dem "Einer-für-Alle"-Prinzip |
Spanien | Ja | Ja | 26.03.1995 | |
Tschechische Republik | Ja | Nein | 21.12.2007 | Grenzkontrollen weggefallen gemäß dem "Einer-für-Alle"-Prinzip |
Ungarn | Ja | Nein | 21.12.2007 | Grenzkontrollen weggefallen gemäß dem "Einer-für-Alle"-Prinzip |
Vatikanstadt | Nein | (Ja) | 26.10.1997 | es bestanden bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien mehr |
Vereinigtes Königreich | Ja | Nein | - | eingeschränkte Teilnahme, nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, keine Reisefreiheit |
Zypern | Ja | Ja | - | Wegfall der Grenzkontrollen noch unbekannt |
(Ja) = Euro ist als Währung zugelassen |
Die aktuellen Wertgrenzen für zollfreie Einfuhr von Waren nach Deutschland können auf den Web-Seiten des Zoll nachgelesen werden. Stand Feb. 2007 galten die nachfolgende Regelungen.
Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen:
Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.
Grundregel: wenn eine Zoll-Abwicklung erforderlich ist, dann muß der letzte Start- und der erste Lande-Flugplatz des Flugabschnitts mit Grenzüberflug ein Flugplatz sein, auf dem jeweils die Zoll-Abwicklung für die Aus- bzw. Einreise durchgeführt werden kann. Beispiel: Flug von Bonn-Hangelar nach Samedan/Schweiz. Fall A) Flug non-stop nur durchführbar, wenn in Bonn die Zoll-Abwicklung für die Ausreise aus Deutschland und in Samedan die Zoll-Abwicklung für die Einreise in die Schweiz durchgeführt werden kann (was man vorher in der AIP-VFR bzw. im Flieger-Taschenkalender nachschauen muß). Achtung: insbesondere für Flugplätze, die relativ weit von den Staats-Außengrenzen entfernt liegen, ist oft eine relativ lange Voranmeldung erforderlich, falls eine Zoll-Abwicklung durchgeführt werden soll. Es kommt dann zur verabredeten Zeit ein Zoll-Beamter zum Flugplatz, was sich ggf. auch auf die anfallenden Gebühren auswirken kann...) Im konkreten Fall ist der Flug grds. möglich, weil beide Flugplätze eine Zoll-Abwicklung anbieten, Bonn allerdings mit Vor-Anmeldefrist von 1 Stunde. Fall B) Flug mit Zwischenstop in Friedrichshafen nur durchführbar, wenn in Friedrichshafen die Zoll-Abwicklung für die Ausreise aus Deutschland und in Samedan die Zoll-Abwicklung für die Einreise in die Schweiz durchgeführt werden kann (was im konkreten Fall möglich ist, sogar ohne Voranmeldung). Eine vorherige Zoll-Abwicklung in Bonn ist zwar möglich/erlaubt, macht aber keinen Sinn, weil die Prozedur in Friedrichshafen wiederholt werden müßte. Natürlich gilt: bei der Zoll-Kontrolle alle mitgeführten Waren angeben, und alle ggf. ausgestellten Papiere sorgfältig aufbewahren, sonst ist die ganze Mühe umsonst, und lange Diskussionen mit den Zoll-Beamten bei der Einreise sind garantiert...
...trage ich als Richtwerte bei Gelegenheit mal nach - wer Beispiele parat hat möge sie mir bitte schicken ...