Gut 2 Jahre nach Abschluß der PPL Ausbildung habe ich mich entschlossen selbst Fluglehrer zu werden. Voraussetzung ist eine gewisse Flugerfahrung (das wurde in JAR-FCL 1.335 genauer definiert, s.unten - für EU Part-FCL gilt entsprechendes), die ich Anfang 2008 aber bereits nachweisen konnte.

Aber viel wichtiger ist sicher die eigene Motivation: Fliegen macht mir nach wie vor sehr viel Freude, genauso wie die Zusammenarbeit mit anderen Menschen und die Vermittlung von scheinbar komplexen technischen Zusammenhängen.

Formale Voraussetzungen nach JAR-FCL 1.335 waren:

  • Nachweis von mindestens 200 Flugstunden, davon mindestens 150 Std. als PIC (wenn man die PPL-A Lizenz hat) bzw. mindestens 100 Std. als PIC (wenn man eine CPL oder ATPL Lizenz hat)
  • Nachweis der theoretischen CPL-Kenntnisse
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Auswahlprüfung, bei der die Eignung bzgl. theoretischer und praktischer Kenntnisse durch einen qualifizierten Fluglehrer überprüft werden
  • Nachweis von mindestens 30 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen der Klasse SEP (einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor)
  • Nachweis von mindestens 10 Ausbildungsstunden im Instrumentenflug, davon max. 5 Std. in einem FNPT II Simulator
  • Nachweis von mindestens 20 Stunden Überland-Flugzeit, einschließlich eines Dreiecksflugs von mindestens 540 km Länge

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind kann man sich zu einem zugelassenen Lehrgang für die theoretische und praktische Ausbildung anmelden. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 125 Stunden Unterricht (meist als 2-Wochen Kursus), die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden, davon 25 mit Ausbilder.