Gut 2 Jahre nach Abschluß der PPL Ausbildung habe ich mich entschlossen selbst Fluglehrer zu werden. Voraussetzung ist eine gewisse Flugerfahrung (das wurde in JAR-FCL 1.335 genauer definiert, s.unten - für EU Part-FCL gilt entsprechendes), die ich Anfang 2008 aber bereits nachweisen konnte.
Aber viel wichtiger ist sicher die eigene Motivation: Fliegen macht mir nach wie vor sehr viel Freude, genauso wie die Zusammenarbeit mit anderen Menschen und die Vermittlung von scheinbar komplexen technischen Zusammenhängen.
Formale Voraussetzungen nach JAR-FCL 1.335 waren:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind kann man sich zu einem zugelassenen Lehrgang für die theoretische und praktische Ausbildung anmelden. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 125 Stunden Unterricht (meist als 2-Wochen Kursus), die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden, davon 25 mit Ausbilder.